HÄUSER IN DIEVENOWEK - Hausordnung

Für die Sicherheit und den Komfort unserer Gäste haben wir die Vorschriften unseres Zentrums vorbereitet.

    Ferienanlageordnung:

    1. Die Ordnung beschreibt die Grundsätze der Ausführung von Dienstleistungen, Verantwortung und Aufenthalt im Ferienanlage „Family Holiday“ Gebiet und ist der integral Teil des Vertrags. Der Vertragsabschluss erfolgt während Meldung oder Reservierung oder Bezahlung von Anzahlung oder ganze Betrag für den Aufenthalt in Ferienanlage. Die oben genannten Aktivitäten sind gleichbedeutend mit Wissen und Akzeptanz der Ferienanlageordnung.
    2. Die Ordnung gilt für jeder Gast der Ferienanlage „Family Holiday“ in Dievenowek.
    3. Vorliegend Ordnung ist in Ferienanlagerezeption und auf der Webseite www.family-holiday.de verfügbar.
    4. Häuser und Zimmer sind an den Hoteltagen mietet. Der Hoteltag dauert von 16-17 Uhr bis 11 Uhr nächstes Tag.
    5. In Ankunftstag müssen alle Formalitäten mit der Meldung verbunden erledigt werden.
    6. Die Bezahlung für den Aufenthalt in Ferienanlage „Family Holiday“ mit Kurtaxe sind im Voraus einziehen. Man bezahlt mit Bargeld oder Überweisung in Ankunftstag.
    7. Jede Änderung des Aufenthaltstermins (z. B. frühere Abreise, spätere Ankunft, Rücktritt vom Aufenthalt) berechtigt nicht zur Rückerstattung des Gelds. Falls Rücktritt in Termin kurzer als 7 Tage vor Aufenthalt wird die Anzahlung ganz beschlagnahmt.
    8. Der Gast der Ferienanlage kann Haus oder Zimmer der Dritten nicht übertragen. Auch falls der Aufenthalt noch nicht beendet ist und der Gast hat für den Aufenthalt bezahlt.
    9. Auf Bitten vom Gast kann man zusätzliche Person einquartieren, aber nur mit Genehmigung des Ferienanlagevorstands und nach Abschluss der Formalitäten mit der Meldung verbunden und relevanten Zahlungen. Die Kinder sind in der Gesamtbelegung enthalten. Wir überschreiten nicht die maximale Anzahl von Menschen in Häusern und Zimmern gemäß den Preislisten.
    10. In Ferienanlagegebiet gilt ein Verbot für den Aufenthalt der Dritte von außerhalb der Ferienanlage. 
    11. Die Ferienanlage kann die Meldung eines Gastes verweigern, der während des vorherigen Aufenthalts die Ordnung des Ressorts verletzt hat.
    12. Die Ferienanlage behält sich das Recht vor, um die Personen, die unter dem sichtbaren Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stehen und sich aggressiv oder in einer allgemein als vulgär angesehen Wiese verhalten, die Unterbringung zu verweigern.
    13. Jede Person, die gegen der Ordnung verstoßt, wird von der Ferienanlagebedienung aufgefordert, der Ferienanlagegebiet ohne Anspruch auf Entschädigung zu verlassen. Im Falle einer Verweigerung wird es der Polizei übergeben.
    14. Ferienanlage „Family Holiday“ bietet die Dienstleistungen gemäß seinem Standard.
    15. Bei Vorbehalten bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an die Rezeption oder Besitzer anmelden.
    16. Die Attraktionen des Ressorts können zu bestimmten Zeiten genutzt werden. Die Zeiten abhängigen von Saison und Ferienanlagebelegung.
    17. Auf dem Ferienanlagegebiet gilt die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. Personen, die die Nachtruhe stören, können ohne Anspruch auf Entschädigung aus der Ferienanlage entfernt werden.
    18. Der Aufenthalt von Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre alt in der Ferienanlage ist nur unter Aufsicht von Erwachsene erlaubt, die die volle Verantwortung für ihre Handlungen als Vormünder oder Eltern übernehmen, sowie für alle Konsequenzen dieser Handlungen und Situationen in Ferienanlagegebiet.
    19. Im Ferienanlagegebiet befindet sich für die Verfügung der Gäste Spielplatz und Kinderzimmer. Die Kinder können darauf nur unter Obhut der Eltern oder Der Vormünder gemäß Ordnungen nutzen. Eltern oder Vormünder übernehmen die volle Verantwortung für Sicherheit und Konsequenzen der Handlungen ihrer Kinder.
    20. Im Spielplatzgebiet ist die Löcher graben verboten. Die Oberfläche des Spielplatzes ist ein Fundament, um möglichen Stürze abzufedern.
    21. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand und die Menge der Ausrüstung in Übereinstimmung mit der Liste zu überprüfen und die eine materielle Haftung für Mängel und vorsätzliche oder zufällige Schäden zu akzeptieren, die während des Gebrauchs verursacht werden. Falls der Gast keine Anmerkungen bei Ankunftstag gemeldet hat, bedeutet das, dass er keine Vorbehalten gehabt hat.
    22. Die Anmerkungen betreffend Beschädigungen und Zerstörung muss man unverzüglich in Rezeption melden.
    23. Die Menschen, die die Infrastruktur und das Gebiet der Ferienanlage verwüsten, sind finanziell für Schäden verantwortlich.
    24. Vor dem Verlassen der Ferienanlage ist der Gast verpflichtet das Haus oder der Zimmer zu übergeben, um den Zustand und die Menge der Ausrüstung zu überprüfen. Alle Ansprüche bezüglich möglicher Schäden oder fehlender Ausrüstung, die nach Erhalt des Hauses oder des Zimmers durch das Servicepersonal verifiziert werden, werden einvernehmlich und endgültig gerichtlich verfolgt.
    25. Aufgrund der brandschutztechnischen Anforderungen in Häuser und Zimmer darf man keine Geräte verwenden, die keine Ausstattung der Häuser oder der Zimmer sind (z. B. Elektroheizungen, Gasbrenner, Kerzen), die Brandgefahr darstellen können. Es ist verboten brennbare Materialien, Sprengstoffe und Materialien mit einem unangenehmen Geruch in die gemieteten Räume zu bringen.
    26. Die Ferienanlage ist nicht verantwortlich für Wertsachen und Bargeld, die in die Häuser oder die Zimmer hinterlassen werden.
    27. Persönliche Gegenstände, die von einem ausreisenden Gast in dem Zimmer oder dem Haus hinterlassen werden, werden an die vom Gast angegebene Adresse auf seine Kosten geschickt. Wenn der Gast keine Anweisung erhält, die gelassenen Gegenstände zurücksenden wird die Ferienanlage die oben genannten Gegenstände einen Monat aufbewahren.
    28. In Häuser mit Kuchenzeile ist Fischbraten streng verboten. Im Falle der Nichteinhaltung der obigen Anweisungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von PLN 500 für zusätzliche Spezialreinigung im Zusammenhang mit der Renovierung des Zimmers berechnet. Es gibt die Möglichkeit die Fische in gemeinsame Küche braten.
    29. In Häuser und Zimmer gilt Rauchverbot. Im Falle der Nichteinhaltung der obigen Anweisungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von PLN 500 für zusätzliche Spezialreinigung im Zusammenhang mit der Renovierung des Zimmers berechnet.
    30. Die Gäste können nicht in die gemieteten Räume und ihre Ausrüstung zu verändern, abgesehen von einer leichten Änderung der Möbel und der Ausrüstung, ohne ihre Funktional und Sicherheit der Benutzung zu beeinträchtigen.
    31. Bevor die Verlassenheit der Ferienanlage soll man das gemietete Zimmer oder Haus aufräumen (Geschirr spülen, den Müll zu den Müllcontainern nehmen u. s. w.).
    32. Die Einfahrt und das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit Zustimmung des Personals der Ferienanlage an einem dafür vorgesehen und vom Personal angegebenen Platz möglich.

KOMMEN SIE UND FREUEN SIE SICH ÜBER UNVERGESSLICHEN URLAUB