ORDNUNG DES ERHOLUNGSZENTRUMS „FAMILY HOLIDAY“ (nachfolgend: „Ordnung“)
1. Diese Ordnung regelt die Grundsätze der Dienstleistungserbringung, der Haftung und des Aufenthalts auf dem Gelände des Erholungszentrums „Family Holiday“ und ist ein integraler Bestandteil des Vertrags, der durch die Anmeldung des Gastes, die Reservierung oder durch die Anzahlung bzw. die vollständige Bezahlung des Aufenthalts zustande kommt. Mit Durchführung einer dieser Handlungen bestätigt der Gast, dass er sich mit dieser Ordnung vertraut gemacht hat und deren Bedingungen akzeptiert.
2. Die Ordnung gilt für alle Gäste, die sich auf dem Gelände des Erholungszentrums „Family Holiday“ in Dziwnówek aufhalten.
3. Diese Ordnung ist an der Rezeption des Zentrums sowie auf der Website www.family-holiday.pl einsehbar.
4. Die Zimmer und Ferienhäuser werden tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt unter der Woche um 16:00 Uhr und an Wochenenden um 17:00 Uhr und endet am Folgetag um 11:00 Uhr.
5. Am Anreisetag sind alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Unterbringung und der Bezahlung des Aufenthalts zu erledigen.
6. Die Zahlung für den Aufenthalt im Zentrum, einschließlich der Kurtaxe, ist im Voraus zu leisten – bar am Anreisetag, per Karte oder per Überweisung spätestens am Vortag des Aufenthaltsbeginns.
7. Änderungen des An- oder Abreisedatums (z. B. spätere Anreise oder frühere Abreise, Rücktritt vom Aufenthalt) berechtigen nicht zu einer Reduzierung der Kosten oder Rückerstattung von Beträgen.
8. Der Gast darf das gemietete Zimmer oder Ferienhaus nicht an Dritte weitergeben, auch nicht für die bereits bezahlte Aufenthaltsdauer.
9. Auf Wunsch des Gastes kann nach Zustimmung der Zentrumsleitung und nach Durchführung der Anmeldeformalitäten sowie Entrichtung der entsprechenden Gebühr eine zusätzliche Person einquartiert werden. Kinder werden zur Gesamtbelegung von Zimmern und Ferienhäusern gezählt. Die zulässige Höchstanzahl an Personen gemäß den Preislisten darf nicht überschritten werden.
10. Das Zentrum toleriert keinerlei Respektlosigkeit, Aggression, Trunkenheit, Entblößung, vulgäre Sprache oder arrogantes Verhalten. Jeder Gast, dessen Verhalten Unbehagen, Angst oder Unsicherheit bei Mitarbeitenden oder anderen Gästen auslöst, kann des Zentrums verwiesen werden. Ein alkoholisierter oder berauschter Gast, der den Aufenthalt anderer Gäste stört oder den Betrieb des Zentrums beeinträchtigt, kann aufgefordert werden, das Zentrum umgehend zu verlassen – erforderlichenfalls im Beisein von Sicherheitsdienst oder Polizei.
11. Das Zentrum kann die Aufnahme und Unterbringung eines Gastes verweigern, der bei früheren Aufenthalten gegen die Ordnung verstoßen hat.
12. Das Zentrum behält sich das Recht vor, offensichtlich alkoholisierte oder berauschte Personen sowie solche, die sich aggressiv oder vulgär verhalten, nicht aufzunehmen.
13. Personen, die gegen die Ordnung verstoßen, werden vom Personal zum Verlassen des Zentrums aufgefordert. Bei Weigerung wird die Polizei verständigt und es kann ein Ordnungsverfahren eingeleitet werden. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
14. Das Zentrum erbringt seine Dienstleistungen entsprechend dem eigenen Standard.
15. Beanstandungen zur Qualität der Dienstleistungen sind unverzüglich der Rezeption oder der Zentrumsleitung mitzuteilen.
16. Die Nutzung von Freizeiteinrichtungen wie Spielplatz, Indoor-Spielraum mit Klettergerüst, Schwimmbecken mit Kinderbecken und dem SPA-Bereich ist nur zu den von der Leitung festgelegten Zeiten gestattet, abhängig von Saison und Auslastung.
17. Auf dem Gelände gilt Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr. Personen, die diese stören, können ohne Anspruch auf Entschädigung vom Gelände verwiesen werden.
18. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung Erwachsener erlaubt, die vollumfänglich für deren Handlungen und deren Folgen verantwortlich sind.
19. Der Spielplatz und der Indoor-Spielraum dürfen nur unter Aufsicht der Eltern oder Aufsichtspersonen benutzt werden. Diese tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit und das Verhalten ihrer Kinder.
20. Das Graben von Löchern auf dem Spielplatz ist untersagt. Der Boden dient der Dämpfung möglicher Stürze. Gemäß der Norm EN 1176 – 2009 muss die Dicke der Sand- oder Kiesfläche je nach Fallhöhe mindestens 20 cm (bei max. 2 m Fallhöhe) oder 30 cm (bei max. 3 m Fallhöhe) betragen.
21. Der Mieter eines Zimmers oder Ferienhauses ist verpflichtet, den Zustand und die Ausstattung gemäß Inventarliste zu prüfen und haftet für entstandene Schäden oder fehlende Gegenstände. Beanstandungen sind sofort bei Einzug zu melden, andernfalls gilt das Mietobjekt als mängelfrei übergeben.
22. Schäden oder Mängel sind unverzüglich der Rezeption zu melden.
23. Personen, die Einrichtungen oder Eigentum des Zentrums beschädigen, haften für sämtliche verursachten Schäden.
24. Vor Abreise ist das Mietobjekt zur Kontrolle des Zustands und der Ausstattung zu übergeben. Schadenersatzforderungen werden zunächst außergerichtlich, im Streitfall gerichtlich geltend gemacht.
25. Aus Brandschutzgründen dürfen in den Objekten keine eigenen elektrischen oder gasbetriebenen Geräte (z. B. Heizgeräte, Gaskocher, Kerzen) verwendet werden. Die Mitnahme von brennbaren, explosiven oder stark riechenden Stoffen ist verboten.
26. Das Zentrum haftet nicht für in den Objekten zurückgelassene Wertsachen oder Bargeld. Fenster und Türen sind beim Verlassen zu verschließen.
27. Persönliche Gegenstände, die nach Abreise zurückgelassen wurden, werden auf Wunsch und Kosten des Gastes an die angegebene Adresse gesendet. Ohne Rückmeldung werden sie eine Woche lang aufbewahrt.
28. In Ferienhäusern mit Küchenzeile ist das Braten von Fisch untersagt. Bei Missachtung wird eine Reinigungsgebühr von 500 PLN erhoben. Eine Gemeinschaftsküche steht für das Braten von Fisch zur Verfügung.
29. In Zimmern und Ferienhäusern gilt ein absolutes Rauchverbot gemäß den geltenden Gesetzen (Gesetz vom 9.11.1995 sowie Änderung vom 8.4.2010). Bei Missachtung wird eine Reinigungsgebühr von 500 PLN erhoben.
30. Veränderungen an der Einrichtung sind untersagt, abgesehen von geringfügigem Umstellen, sofern Funktionalität und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
31. Vor Abreise ist das Mietobjekt grob zu reinigen, u. a. Geschirr zu spülen, Müll zu entsorgen und das Umfeld zu säubern.
32. Das Befahren und Parken ist nur mit Genehmigung des Personals an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
33. Haustiere sind nur mit Genehmigung der Rezeption und der Leitung außerhalb des Zeitraums vom 01.07 bis 23.08 in den Ferienhäusern erlaubt. Zulässig sind ausschließlich kleine Hunde bis ca. 10 kg. Eine Gebühr gemäß Preisliste wird erhoben.
34. In Zimmern sind Haustiere nicht erlaubt.
35. In Ferienhäusern wird eine zusätzliche Gebühr für Strom und Wasser gemäß Preisliste erhoben.
36. Bei Stornierung mehr als 21 Tage vor Anreise: kostenlose Umbuchung oder Rückerstattung der Anzahlung abzüglich 150 PLN Bearbeitungsgebühr. Rückzahlungstermin gemäß Vorgabe der Leitung (Storno nur per E-Mail möglich).
37. Bei Stornierung weniger als 21 Tage vor Anreise verfällt die Anzahlung vollständig. Die Stornierung ist schriftlich per E-Mail zu bestätigen.
38. Biologische Verunreinigungen oder andere Störungen durch externe Versorger sowie Reparaturarbeiten können zur zeitweisen Nichtverfügbarkeit von Spielplatz, Spielraum, Billardraum, Pools und SPA-Bereich führen.
39. Die Anzahlung gilt als Annahme dieser Ordnung sowie der Preisliste, einsehbar unter www.family-holiday.pl.