SCHWIMMBADORDNUNG DES ERHOLUNGSZENTRUMS „FAMILY HOLIDAY“ (im Folgenden: „Ordnung“)

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Die Einrichtung besteht aus einem Schwimmbadkomplex – Freizeitbecken sowie Jacuzzi und einem Kinderbecken/Planschbecken mit sanitären Einrichtungen. 

1.2 Betreiber der Einrichtung ist das Erholungszentrum Family Holiday.

1.3 Der Schwimmbadkomplex sowie der SPA-Bereich stehen zur Sicherstellung des Komforts und der Dienstleistungsqualität ausschließlich Gästen zur Verfügung, die sich aktuell im Erholungszentrum Family Holiday aufhalten, d. h. Personen, die Ferienhäuser oder Zimmer gemietet haben. Besucher der Gäste sowie Personen, deren Aufenthalt bereits beendet ist, dürfen den genannten Komplex nicht nutzen. Der Rettungsschwimmer sowie das dafür zuständige Personal des Zentrums sind berechtigt, die Identität der sich im Komplex aufhaltenden Personen zu überprüfen. Externe Personen, die sich im Schwimmbad- oder SPA-Bereich aufhalten, werden des Geländes verwiesen und mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 PLN pro Person belegt.

1.4 Die Öffnungszeiten sind an der Eingangstür der Einrichtung ausgehängt und richten sich nach dem Aufenthaltszeitraum und der Belegung des Zentrums.

1.5 Personen, die die Einrichtung nutzen, sind verpflichtet, sich vor dem Betreten des Geländes mit dieser Ordnung vertraut zu machen und sie uneingeschränkt zu befolgen. Die Buchung eines Aufenthalts im Family Holiday Center gilt als Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Ordnung.

1.6 Kinder unter 12 Jahren dürfen sich im Schwimmbadbereich nur in Begleitung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters aufhalten.

1.7 Personen, die sich im Objekt aufhalten und die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten stören, insbesondere durch vulgäre Ausdrucksweise, Gefahr für andere darstellen oder sich nicht an diese Ordnung, an Anweisungen des Ordnungspersonals, der Mitarbeiter oder insbesondere der Rettungsschwimmer halten, können vom Gelände verwiesen werden.

1.8 Auf dem Gelände der Einrichtung gilt ein Verbot von:
a. Rauchen, Alkoholkonsum, Konsum verbotener psychotroper Substanzen oder anderer Rauschmittel,
b. Mitbringen scharfer oder gefährlicher Gegenstände,
c. Mitbringen und Aufenthalt von Tieren,
d. Zutritt von Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder sich aggressiv oder sicherheitsgefährdend verhalten.

1.9 Die Einrichtung wird kontinuierlich videoüberwacht. Die Überwachungsgeräte sind nicht in Bereichen installiert, die die Privatsphäre der Gäste verletzen würden, wie Umkleidekabinen, Toiletten oder Duschräume.

1.10 Der Rettungsschwimmer kann den Zutritt zum Schwimmbad- und SPA-Bereich vorübergehend einschränken, wenn die maximale Anzahl von 50 Personen überschritten wird.

1.11 Vor dem Betreten der Umkleidekabinen ist das äußere Schuhwerk gegen Badeschuhe zu wechseln (Barfußgehen ist untersagt). Nach dem Schwimmen und Umkleiden erfolgt der Wechsel vom Badeschuhwerk zurück zum äußeren Schuhwerk in der Umkleide.

1.12 Das Umkleiden in Badekleidung hat in den vorgesehenen Umkleidekabinen zu erfolgen.

1.13 Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigt gelassene Gegenstände auf dem Gelände der Einrichtung.

1.14 Biologische Verunreinigungen oder andere Störungen, verursacht durch Wasser-, Stromversorger oder Dritte (nicht durch das Personal), sowie technische Arbeiten können zu einer Unterbrechung des Betriebs der Schwimmbäder und des SPA-Bereichs führen.

II. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Nutzer der Einrichtung sind verpflichtet, Kleidung, Taschen und andere Gegenstände in den vorgesehenen Schließfächern zu verstauen und diese zu verschließen.

2.2 Vor dem Verlassen der Umkleide in Richtung Schwimmbad ist zu überprüfen, ob das Schließfach ordnungsgemäß verschlossen wurde. Für in den Schließfächern deponierte Gegenstände übernimmt die Verwaltung keine Haftung.

2.3 Vor jedem Betreten des Wassers ist der gesamte Körper gründlich unter der Dusche zu waschen (auch nach Toilettenbenutzung) sowie eine Desinfektion der Füße durchzuführen.

2.4 Im Schwimmbadbereich ist ausschließlich saubere Badekleidung zulässig, die den hygienischen und ästhetischen Anforderungen entspricht. Kinder unter 3 Jahren müssen spezielle Schwimmwindeln tragen.

2.5 Der Zugang zum Schwimmbadbereich ist ausschließlich gesunden Personen gestattet. Der Zutritt ist insbesondere Personen mit ansteckenden Hautkrankheiten oder akuten viralen bzw. bakteriellen Infektionen untersagt.

2.6 Personen mit gesundheitlichen Problemen wie Neigung zu Ohnmacht, epileptischen Anfällen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Menschen mit Behinderung dürfen sich nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson im Schwimmbadbereich aufhalten. Diese Begleitperson ist verpflichtet, das Personal über etwaige Beschwerden zu informieren. Die Nutzung der Wasserattraktionen erfolgt auf eigene Verantwortung.

2.7 Im Schwimmbadbereich ist insbesondere Folgendes verboten:
a. Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen ins Wasser sowie jegliches Verhalten, das die Sicherheit gefährdet,
b. Rennen, Springen vom Beckenrand, 
c. Hineinwerfen von Gegenständen, die nicht üblicherweise für das Spielen im Wasser vorgesehen sind,
d. Mitbringen von Lebensmitteln oder Waren in Glasverpackungen,
e. Lärmbelästigung,
f. Auslösen von Fehlalarmen, 
g. Verunreinigung des Wassers,
h. Beschädigung der Ausstattung. 

2.8 Personen, die Ausstattung oder Einrichtungen der Anlage beschädigen oder zerstören, haften vollumfänglich für den entstandenen Schaden.

2.9 Alle Verletzungen, Unfälle oder Funktionsstörungen des Körpers sind unverzüglich dem nächstgelegenen Rettungsschwimmer zu melden. 

2.10 Das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen erfolgt auf eigenes Risiko. Korrekturbrillen müssen so befestigt sein, dass ein Verlust ausgeschlossen ist.

2.11 Alle Personen im Schwimmbadbereich haben den Anweisungen des Rettungsschwimmers und des Personals, den Beschilderungen sowie den geltenden Regelwerken unbedingt Folge zu leisten.

KOMMEN SIE UND FREUEN SIE SICH ÜBER UNVERGESSLICHEN URLAUB